Behördliche Auflagen:
Ausgehend vom Erkenntnisstand vor der Veranstaltung hat die zuständige Behörde (meistens das Ordnungsamt) nach einer Gefahrenanalyse zu entscheiden, ob eine Veranstaltung genehmigt werden kann und ggf. unter welchen Auflagen.In der Regel wird hierfür eine Gefährdungsanalyse (meist basierend auf dem so genannten "Maurer-Algorhitmus") erstellt. Hierbei sind lokale Besonderheiten (Erreichbarkeit für den Rettungsdienst, besondere Gefährdungslagen etc.) zu berücksichtigen.
Keine besonderen Auflagen:
Auch wenn keine besonderen Auflagen erteilt werden, kann eine Absicherung Ihrer Veranstaltung Ihrer Kunden / Besucher sinnvoll sein.
Wir beraten Sie hierbei gern! -kostenfrei