Brandschutzhelfer / Evakuierungshelfer

Betrieblicher Brandschutz gemäß § 10 ArbSchG

Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, geeignete Notfallmaßnahmen im Bezug auf Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen. Die Ausbildung und die Bestellung von Brandschutzhelfern (BSH) / Evakuierungshelfern sind diesbezüglich ein wesentlicher Beitrag.

Ansprechpartner

Herr
Christian Grunow


Tel: 02161 46862-140
ausbildung(at)drk-mg(dot)de

Hohenzollernstr. 214
41063 Mönchengladbach

Dauer:                                 8  Unterrichtseinheiten

Kosten:                                98 €

ANMELDEN HIER

Die Bescheinigung erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen, sowohl für die

  • Aufgaben des Brandschutzhelfers (Rechte und Pflichten)
  • Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
  • Verbrennungslehre
  • Löschmittel - Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Abwehrender Brandschutz
  • Brandverhütung
  • Vorbeugender Brandschutz
  • Brandmeldeeinrichtungen
  • Brandschutzordnung DIN 14096
  • Verhalten im Brandfall
  • Gefahren durch Brände und Verrauchung
  • Flucht- und Rettungswege, Notausgänge
  • Praktische Löschübung (Brandsimulator)
Voraussetzungen:
  • Ausweisdokument

Hinweise für Firmen:

Die Berufsgenossenschaft zahlt keine Lehrgangsgebühren.
Voraussetzungen für eine „Ausbildung zum Brandschutzhelfer“ bei Ihnen:
  • Mindestens eine 50qm Freifläche auf ihrem Firmengelände für die praktische Löschübung
  • Wasseranschluss für einen Gartenschlauch
  • Medien zur Präsentation (Beamer / Fernseher)
  • Sie sind mindestens 7 Teilnehmer, oder bereit die Differenz (zu 7) mit jeweils 98 € zu zahlen
  • Es ist mindestens ein Sitzplatz pro Person vorhanden
  • Sie sprechen einen Termin mit uns ab.

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe für alle Interessierten gibt Ihnen Sicherheit für Notfälle in Freizeit und Beruf.

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