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Brandschutzhelfer / Evakuierungshelfer
Betrieblicher Brandschutz gemäß § 10 ArbSchG
Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, geeignete Notfallmaßnahmen im Bezug auf Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen. Die Ausbildung und die Bestellung von Brandschutzhelfern (BSH) / Evakuierungshelfern sind diesbezüglich ein wesentlicher Beitrag.