Brandschutzunterweisung Ihrer Mitarbeiter

Betrieblicher Brandschutz gemäß § 10 ArbSchG

Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, geeignete Notfallmaßnahmen im Bezug auf Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen. .
Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Gebäuderäumung, Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz) unterwiesen werden.

Ansprechpartner

Herr
Christian Grunow


Tel: 02161 46862-140
ausbildung(at)drk-mg(dot)de

Hohenzollernstr. 214
41063 Mönchengladbach

Dauer:                                     ca. 3,5 Stunden je nach Teilnehmerzahl

Kosten:                                    400 € / Kurs
                                                Sie wünschen besondere Inhalte,
                                                wir unterbreiten Ihnen auch ein individuelles Angebot

Teilnehmer:                            max. 15 Teilnehmer

Ort der Ausbildung:               bei Ihnen vor Ort

Termine:                                  nach Absprache

Inhalte:                                    Brandschutzunterweisung und
                                                 praktische Löschübung (Brandsimulator)

Voraussetzungen für eine „Brandschutzunterweisung“ bei Ihnen:
  • Mindestens eine 50qm Freifläche auf ihrem Firmengelände für die praktische Löschübung
  • Wasseranschluss für einen Gartenschlauch
  • Medien zur Präsentation (Beamer / Fernseher)
  • Es ist mindestens ein Sitzplatz pro Person vorhanden.
  • Sie sprechen einen Termin mit uns ab.
  • Ausweisdokument

Hinweise für Firmen:

Es ist notwendig vor dem Lehrgangstag einen Besichtigungstermin in Ihrer Firma zu vereinbaren.

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe für alle Interessierten gibt Ihnen Sicherheit für Notfälle in Freizeit und Beruf.

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