Der Beratungsbesuch dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.
Die Pflegeberatung nach §37.3 findet bei Ihnen zu Hause statt. Unsere Mitarbeiter/innen können sich somit einen guten Überblick über die häusliche Pflegesituation machen und so zielgerichteter beraten.
Wenn das Beratungsgespräch nicht regelmäßig stattfindet, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder sogar zu streichen.
Pflegebedürftige Menschen, die Pflegegeld beziehen und die Pflege/Betreuung durch Familie oder Freunde sicherstellen, sind dazu verpflichtet, Beratungsbesuche von einem Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.
Der Beratungseinsatz ist für Menschen ab Pflegegrad 2-5.
Pflegegrad 1 | Kann 1x pro Halbjahr |
Pflegegrad 2-3 | 1x pro Halbjahr |
Pflegegrad 4-5 | 1x pro Vierteljahr |
Wenn Sie Pflege durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sind Sie nicht verpflichtet einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen. Sie können sich aber gerne durch uns einmal im Halbjahr beraten lassen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können ebenfalls einmal pro Halbjahr eine Beratung in Anspruch nehmen.
Die Kosten des Beratungseinsatzes sind für die Pflegenden sowie für die Pflegebedürftigen kostenlos.
Die Kosten für gesetzlich Versicherte werden von der Pflegekasse übernommen und bei privat Versicherten von der zuständigen privaten Krankenversicherung.
Die anfallenden Kosten rechnen wir direkt mit den Kostenträgern (Pflegeversicherung usw.) ab.