Pflegeberatung

Sie haben einen Pflegegrad und beziehen Pflegegeld?

Dann benötigen Sie für Ihre Pflegekasse den Nachweis eines Beratungseinsatzes durch einen Pflegedienst:


Beratung §37.3 SGB XI

Was ist ein Beratungseinsatz?

Der Beratungsbesuch dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.

Die Pflegeberatung nach §37.3 findet bei Ihnen zu Hause statt. Unsere Mitarbeiter/innen können sich somit einen guten Überblick über die häusliche Pflegesituation machen und so zielgerichteter beraten.

Wenn das Beratungsgespräch nicht regelmäßig stattfindet, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder sogar zu streichen.

Ansprechpartner

Herr
Fabian Coenen

Tel: 02161 495200
pflege(at)drk-mg(dot)de

Louise-Gueury-Straße 410
41169 Mönchengladbach

Für wen ist der Beratungseinsatz?

Pflegebedürftige Menschen, die Pflegegeld beziehen und die Pflege/Betreuung durch Familie oder Freunde sicherstellen, sind dazu verpflichtet, Beratungsbesuche von einem Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.

Wie oft muss das Beratungsgespräch stattfinden?

Der Beratungseinsatz ist für Menschen ab Pflegegrad 2-5.

Pflegegrad 1Kann 1x pro Halbjahr
Pflegegrad 2-31x pro Halbjahr
Pflegegrad 4-51x pro Vierteljahr

Wenn Sie Pflege durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sind Sie nicht verpflichtet einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen. Sie können sich aber gerne durch uns einmal im Halbjahr beraten lassen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können ebenfalls einmal pro Halbjahr eine Beratung in Anspruch nehmen.

Welche Themen stehen im Vordergrund?

  • Pflegehilfsmittel
  • Verhinderungs-/ Kurzzeitpflege
  • Entlastungsleistungen
  • Tages-/ Nachtpflege
  • Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
  • HNR
  • Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung
  • Pflegekurse/ Schulungen
  • Tipps zur Vermeidung v on Risiken

Wer trägt die Kosten für den Beratungseinsatz?

Die Kosten des Beratungseinsatzes sind für die Pflegenden sowie für die Pflegebedürftigen kostenlos.

Die Kosten für gesetzlich Versicherte werden von der Pflegekasse übernommen und bei privat Versicherten von der zuständigen privaten Krankenversicherung.

Die anfallenden Kosten rechnen wir direkt mit den Kostenträgern (Pflegeversicherung usw.) ab.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.
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